AGB für bitworker AGB für Kunden/ Auftraggeber
AGB für Kunden/ Auftraggeber
§ 1 – Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Regelung der zukünftigen Zusammenarbeit der Parteien, insbesondere im Zusammenhang mit der von bitworxx betriebenen Internet Transaktions-Plattform www.bitworxx.com. bitworxx bietet seinen Kunden die Vermittlung der Bearbeitung ihrer digitalen Kleinstaufträge sowie diverse weitergehende Dienstleistungsmodule an. Dazu zählen beispielsweise das Einstellen von digitalen Kleinstaufträge in die Internet Transkations-Plattform für den Kunden, das Qualitätsmanagement, die Koordination von Prozessabläufen oder die Abwicklung der Auszahlung an die bitworker. Darüber hinaus bietet bitworxx Projektmanagement und Controllingleistungen an.
(2) Dieser Vertrag ist ein Rahmenvertrag und gilt für alle in Absatz 1 beschriebenen Leistungen, die zukünftig zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Der Kunde beauftragt bitworxx auf der Grundlage von Einzelverträgen, die die auszuführenden Dienstleistungen einschließlich Höhe der Vergütung sowie Ausführungszeitraum konkret bezeichnen und ggf. sonstige einzelvertragliche Regelungen beinhalten. Einzelverträge werden Bestandteil dieses Rahmenvertrages.
(3) Die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung gelten vorbehaltlich etwaiger abweichender Regelungen in der zwischen bitworxx und dem Kunden abgeschlossenen Einzelverträge.
§ 2 – Verfügbarkeit
(1) Die Internet- Plattform www.bitworxx.com (hiernach „Plattform“ genannt) ist regelmäßig 24 Stunden, sieben (7) Tage die Woche einsatzfähig mit einer jährlichen Verfügbarkeit von 98,5%. Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die Möglichkeit der Eingabe von Aufträgen innerhalb der Plattform.
(2) bitworxx ist berechtigt, dienstags und donnerstags in der Zeit von 20:00 bis 02:00 Uhr des darauffolgenden Tages für insgesamt sechs (6) Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen, sofern die Wartungsarbeiten nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von bitworxx verursacht wurden. Diese Wartungsarbeiten bleiben bei der Berechnung der in Absatz 1 definierten Verfügbarkeit unberücksichtigt. Sofern für bitworxx absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als sechs (6) Stunden dauern, wird bitworxx dies dem Kunden vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.
§ 3 Vermittlung durch bitworxx
(1) bitworxx vermittelt mit Hilfe der Plattform bitworker, die digitale Kleinstaufträge des Kunden bearbeiten bzw. ausführen.
(2) Da bitworxx die Ausführung der Kundenaufträge nur vermittelt, übernimmt bitworxx - soweit nicht anderweitig einzelvertraglich vereinbart - keine Verantwortung oder Garantie dafür, dass in die Plattform eingestellte digitale Kleinstaufträge des Kunden überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit von bitworkern bearbeitet bzw. ausgeführt werden.
(3) Da bitworxx die Ausführung der Kundenaufträge nur vermittelt und daher auch keine Auftragsbeziehung zwischen bitworxx und den bitworkern besteht, werden die von den bitworkern erarbeiteten Leistungsergebnisse von bitworxx – soweit nicht anderweitig einzelvertraglich vereinbart - nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit überprüft. bitworxx übernimmt daher auch keine Verantwortung für die von den bitworkern erarbeiteten Leistungsergebnisse, insbesondere nicht für deren Inhalte, Daten und/oder Informationen. bitworxx ist insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass diese Leistungsergebnisse vollständig und korrekt ausgeführt sind und/oder sämtliche Rechte an diesen Leistungsergebnissen dem bitworkern zustehen und keine Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber- oder sonstige Sonderschutzrechte sowie Namens- und Persönlichkeitsrechte verletzen.
§ 4 Plattformbezogene Dienstleistungen
bitworxx bietet weitergehende plattformbezogene Dienstleistungen an. Dazu zählen insbesondere:
(1) das Einstellen von digitalen Kleinstaufträgen für den Kunden,
(2) das Qualitätsmanagement,
(3) die Koordination aller Prozessabläufe,
(4) die Abwicklung des Micro-Payments, d.h. die Auszahlung der von den bitworkern erarbeiteten Entgelten an die bitworker oder Projektmanagement und –controllingleistungen im Auftrag des Kunden.
§ 5 Pflichten des Kunden /Garantie und Freistellung
Soweit Der Kunde bitworxx damit beauftragt hat digitale Kleinstaufträge für ihn in die Plattform einzustellen, ist der Kunde verpflichtet:
(1) die für die Bearbeitung des Auftrages relevanten Informationen und Daten zu dem einzelvertraglich vereinbarten Datum und in der einzelvertraglich vereinbarten Form an bitworxx zu übermitteln. Etwaige weitere Pflichten des Kunden können sich aus den jeweiligen Einzelverträgen ergeben.
(2) bitworxx keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte zu übergeben.
(3) bitworxx keine personenbezogenen Daten zu übermitteln. Der Kunde darf bitworxx ausschließlich anonymisierte Daten zur Verfügung stellen, so dass Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.
§ 6 Rechteeinräumung/Freistellung
(1) Die von dem Kunden an bitworxx übermittelten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt bitworxx die zur Bearbeitung und Durchführung eines Auftrags erforderlichen Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG sowie das Recht ein, die übermittelten Inhalte zum Zwecke der Ausführung des Auftrages, insbesondere der Datensicherung und zum Qualitätsmanagement zu vervielfältigen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist. Er stellt bitworxx insofern von jeglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung).
(3) Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt bitworxx diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung).
§ 7 – Vergütung
(1) bitworxx erhält für jede erfolgreiche Vermittlung eines digitalen Kleinstauftrages die im jeweiligen Einzelvertrag genannte Vergütung.
(2) Soweit bitworxx weitergehende plattformbezogene Dienstleistungen erbracht hat, erhält bitworxx die im jeweiligen Einzelvertrag festgelegte Vergütung.
(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Die Vermittlungsgebühr sowie sonstige Vergütungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellungungsdatum zur Zahlung fällig.
§ 8 – Haftungsausschluss
(1) bitworxx haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung aufgrund des jeweiligen Einzelvertrags von bitworxx oder dem Kunden geschuldet wird und für die Erreichung des Vertragsziels von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(2) Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkungsregelung unberührt.
(3) Soweit die Haftung von bitworxx ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Partei.
§ 9 – Vertraulichkeit
(1) Die Inhalte sämtlicher Dokumente und Informationen, die als “vertraulich” o.ä. gekennzeichnet sind und die eine Partei (die „empfangende Partei“) im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhält („Informationen“), ist von der empfangenden Partei streng vertraulich zu behandeln (wobei wenigstens der gleiche Grad an Sorgfalt zu Grunde zu legen ist, den die empfangende Partei für den Schutz eigener vertraulicher Informationen aufwendet) und darf insbesondere
a) von der empfangenden Partei gegenüber ihren Angestellten (einschließlich Ihrer Geschäftsführung), Vorständen und sonstigen Kontrollgremien, Vertretern, Anwälten und anderen externen Beratern und freien Mitarbeitern, Auftragnehmern und sonstigen Vertragspartnern (insgesamt die „Empfänger“) nur insoweit weitergegeben werden als hierfür in Ansehung der Zwecke dieses Vertrages eine sachliche Notwendigkeit besteht und die jeweiligen Empfänger mit der empfangenden Partei eine Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen haben.
b) an sonstige Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei weiter gegeben werden, vorausgesetzt, dass der jeweilige Dritte mit der empfangenden Partei eine Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen hat. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass bitworxx die zur Bearbeitung eines Auftrags erforderlichen Daten an die bitworker weitergibt. bitworxx hat die bitworker vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(2) Die oben unter Absatz 1 aufgeführten Verpflichtungen finden keine Anwendung auf Informationen, die: a) bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder nach Offenlegung ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden;
b) der empfangenden Partei bereits bekannt sind;
c) eine Partei von einer dritten Partei erhalten hat, die berechtigt war diese Informationen weiter zu geben;
d) aufgrund Gesetzes oder richterlicher oder behördlicher Anordnung oder aufgrund Kapitalmarktvorschriften offen gelegt werden müssen;
e) Die Partei, die sich auf eine der vorgenannten Ausnahmeregeln beruft, trägt die Beweislast, dass die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind;
(3) Die Partei, die sich auf eine der vorgenannten Ausnahmeregeln beruft, trägt die Beweislast, dass die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
(4) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung überlebt diesen Vertrag um drei (3) Jahre.
§ 10 - Datenschutz
(1) bitworxx verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Daten lediglich registrierten bitworkern zugänglich zu machen, die einer Verschwiegenheitsvereinbarung zugestimmt haben.
(2) Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. bitworxx wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Gesetze verarbeiten.
§ 11 - Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann durch beide Parteien bis zum 15. des jeweiligen Kalendermonats schriftlich zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Von der Kündigung gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 bleibt die Wirksamkeit solcher Einzelverträge unberührt, die bereits beauftragt worden sind und sich in der Bearbeitung befinden.
§ 12 Höhere Gewalt
Keine Partei ist der anderen Partei für Leistungshindernisse verantwortlich, die auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Stromausfall oder sonstige von ihr nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Wird durch solche Umstände die Nichteinhaltung einer vereinbarten Leistungsfrist verursacht, wird die Leistungsfrist um die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich eine Partei beim Eintritt eines dieser Ereignisse bereits in Verzug befindet.
§ 13 – Schlussbestimmungen
(1) Dieser Rahmenvertrag und sämtliche auf Grundlage dieses Rahmenvertrages geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Die gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses selbst.
(3) Mündliche Abreden bestehen nicht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen die in ihrem Regelungsgehalt dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für Vertragslücken.
(5) Erfüllungsort ist Düsseldorf.
(6) Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Düsseldorf.
Düsseldorf, den 11.12.2008